Bewillungskriterien für die Förderung externer Projekte

Ziel: Mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern aktiv die Lebensqualität vor Ort zu verbessern.

Förderung: Kooperative Projekte mit Maintaler

  • Vereinen
  • Institutionen
  • Kulturschaffenden
  • Interessengemeinschaften
  • Eigene Projekte
  • Initiierung eigener Projekte
  • Realisierung eigener Projekte

Stiftungszweck: Bewusst breit gefasst: Beinhaltet u.a. die Förderung von

  • Jugend- und Altenpflege
  • Kunst und Natur
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Sport und Heimatpflege

Beispiele letzter Förderungen:

  • Schulen und Kitas
  • Sportverein
  • Jugendclub
  • Lyriknacht
  • Maintal-Kalender
  • Maintal blüht
  • Kinderchor

Wir freuen uns über eine kooperative Zusammenarbeit.

  1. Die Bürgerstiftung will anstoßen!
    Gefördert werden neue Initiativen, neue Denkanstöße oder Projekte in Maintal, die Förderung
    ist zeitlich begrenzt.
    Eine mehrmalige Förderung ein- und derselben Aktivität ist nicht vorgesehen.
    Nur in Ausnahmefällen können Projekte gefördert werden, die bereits laufen. Der Beitrag der
    Bürgerstiftung muss erkennbar sein.
  2. Das geförderte Projekt muss dem Stiftungszweck der Bürgerstiftung Maintal
    entsprechen.
  3. Das geförderte Projekt muss realisierbar sein.
    Entsprechende Nachweise sind gegebenenfalls zu erbringen.
  4. Das geförderte Projekt sollte nachhaltige Wirkung oder Beispielcharakter für andere
    haben.
  5. Die Bürgerstiftung Maintal will Bürgerschaftliches Engagement unterstützen!
    Geförderte Projekte sollen daher
    … aus ehrenamtlichen Strukturen heraus entstehen.
    Freie Träger sind nur in Ausnahmefällen und nur mit Beteiligung ehrenamtlicher Kräfte
    förderfähig.
    … Engagement ermöglichen
    Wir streben an, dass geförderte Projekte
    … zur Gewinnung (neuen) Bürgerschaftlichen Engagements
    … zur Qualifizierung von Bürgerschaftlich Engagierten beitragen.
  6. Die Bürgerstiftung ist für alle Maintalerinnen und Maintaler offen und unterstützt neue
    Partnerschaften!

    Ein gefördertes Projekt soll nicht nur einem Einzelnen zu Gute kommen, sondern möglichst
    vielen Menschen oder Gruppen in Maintal.
  7. Die Bürgerstiftung will in Menschen investieren!
    Die Bürgerstiftung übernimmt deshalb nur in Ausnahmefällen Sachkosten.
    Die Bürgerstiftung will keine Finanzierungslücken stopfen, sondern Partnerin in der
    Entwicklung von Projekten sein.
    In der Gemeinschaft mit Projektpartnern kann die Bürgerstiftung keine Vollfinanzierung
    übernehmen.
  8. Die Bürgerstiftung will erkennbar bleiben.
    Geförderte Projekte müssen deutlich darauf hinweisen:
    „Gefördert durch die Bürgerstiftung Maintal“
    → und das Logo der Bürgerstiftung bei ihrer Darstellung abdrucken!
  9. Wie erhält man eine Förderung?
    9.1.  Anträge an die Bürgerstiftung Maintal können an den Vorstand der Bürgerstiftung Maintal gestellt werden per Brief oder Email.
    9.2. Antragsfristen (halbjährliche Entscheidung)
    1. 9.2.1. für das erste Halbjahr (01.01. – 30.06.) bis zum 31.12. des vorhergehenden Jahres
    2. 9.2.2 für das zweite Halbjahr (01.07. – 31.12.) bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres

Stand: November 2010

Die Bürgerstiftung Maintal

Hier geht es zum Förderantrag.