Bewillungskriterien für die Förderung externer Projekte
Ziel: Mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern aktiv die Lebensqualität vor Ort zu verbessern.
Förderung: Kooperative Projekte mit Maintaler
- Vereinen
- Institutionen
- Kulturschaffenden
- Interessengemeinschaften
- Eigene Projekte
- Initiierung eigener Projekte
- Realisierung eigener Projekte
Stiftungszweck: Bewusst breit gefasst: Beinhaltet u.a. die Förderung von
- Jugend- und Altenpflege
- Kunst und Natur
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Sport und Heimatpflege
Beispiele letzter Förderungen:
- Schulen und Kitas
- Sportverein
- Jugendclub
- Lyriknacht
- Maintal-Kalender
- Maintal blüht
- Kinderchor
Wir freuen uns über eine kooperative Zusammenarbeit.
- Die Bürgerstiftung will anstoßen!
Gefördert werden neue Initiativen, neue Denkanstöße oder Projekte in Maintal, die Förderung
ist zeitlich begrenzt.
Eine mehrmalige Förderung ein- und derselben Aktivität ist nicht vorgesehen.
Nur in Ausnahmefällen können Projekte gefördert werden, die bereits laufen. Der Beitrag der
Bürgerstiftung muss erkennbar sein. - Das geförderte Projekt muss dem Stiftungszweck der Bürgerstiftung Maintal
entsprechen. - Das geförderte Projekt muss realisierbar sein.
Entsprechende Nachweise sind gegebenenfalls zu erbringen. - Das geförderte Projekt sollte nachhaltige Wirkung oder Beispielcharakter für andere
haben. - Die Bürgerstiftung Maintal will Bürgerschaftliches Engagement unterstützen!
Geförderte Projekte sollen daher
… aus ehrenamtlichen Strukturen heraus entstehen.
Freie Träger sind nur in Ausnahmefällen und nur mit Beteiligung ehrenamtlicher Kräfte
förderfähig.
… Engagement ermöglichen
Wir streben an, dass geförderte Projekte
… zur Gewinnung (neuen) Bürgerschaftlichen Engagements
… zur Qualifizierung von Bürgerschaftlich Engagierten beitragen. - Die Bürgerstiftung ist für alle Maintalerinnen und Maintaler offen und unterstützt neue
Partnerschaften!
Ein gefördertes Projekt soll nicht nur einem Einzelnen zu Gute kommen, sondern möglichst
vielen Menschen oder Gruppen in Maintal. - Die Bürgerstiftung will in Menschen investieren!
Die Bürgerstiftung übernimmt deshalb nur in Ausnahmefällen Sachkosten.
Die Bürgerstiftung will keine Finanzierungslücken stopfen, sondern Partnerin in der
Entwicklung von Projekten sein.
In der Gemeinschaft mit Projektpartnern kann die Bürgerstiftung keine Vollfinanzierung
übernehmen. - Die Bürgerstiftung will erkennbar bleiben.
Geförderte Projekte müssen deutlich darauf hinweisen:
→ „Gefördert durch die Bürgerstiftung Maintal“
→ und das Logo der Bürgerstiftung bei ihrer Darstellung abdrucken! - Wie erhält man eine Förderung?
9.1. Anträge an die Bürgerstiftung Maintal können an den Vorstand der Bürgerstiftung Maintal gestellt werden per Brief oder Email.
9.2. Antragsfristen (halbjährliche Entscheidung)- 9.2.1. für das erste Halbjahr (01.01. – 30.06.) bis zum 31.12. des vorhergehenden Jahres
- 9.2.2 für das zweite Halbjahr (01.07. – 31.12.) bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres
Stand: November 2010
Die Bürgerstiftung Maintal
Hier geht es zum Förderantrag.